Eine Mängelmeldung beantworten

Ihr Ziel

Sie wollen öffentlich mitteilen, was mit einem gemeldeten Anliegen geschieht.

Das brauchen Sie

  • Sie sind im Mängelmelder als Sachbearbeiter eingetragen und dürfen die Meldung ändern.

So geht’s

  1. Öffnen Sie die Meldung und gehen Sie zum Abschnitt „Offizielle Antwort“.
  2. Wählen Sie bei Bedarf unter „Antwortvorlage“ einen Textbaustein. Er erscheint im Antwortfeld.
  3. Schreiben oder ergänzen Sie den Antworttext.
  4. Hängen Sie bei Bedarf unter „Dokumente zur Antwort“ Dateien an. Erlaubte Dateitypen, Anzahl und Größe stehen im Hinweis darunter.
  5. Klicken Sie auf „Speichern“. Antwort und Dokumente sind jetzt auf der Website sichtbar.
  6. Setzen Sie im Abschnitt „Verwaltung“ den passenden „Status“ und speichern Sie. Erst dieser Statuswechsel schickt der meldenden Person eine E-Mail.
Detailseite einer Mängelmeldung mit den Knöpfen Website, Beobachten, Teilen, Bearbeiten und PDF sowie „Interne Notizen“
Eine Mängelmeldung in der Bearbeitung

Die Entscheidung

Vorlage oder eigener Text?
Für wiederkehrende Fälle nehmen Sie eine „Antwortvorlage“ und passen sie an. Neue Vorlagen legen Sie im Menü unter „Antwortvorlagen“ an. Antwortvorlagen anlegen

Stolpersteine

Die offizielle Antwort allein löst keine E-Mail an die meldende Person aus. Benachrichtigt werden nur Kolleginnen und Kollegen, die die Meldung beobachten.

Eine Antwortvorlage ersetzt den gesamten Text im Antwortfeld. Wählen Sie die Vorlage deshalb, bevor Sie eigenen Text schreiben.

Mit der offiziellen Antwort enden die Erinnerungen zu dieser Meldung. Sobald es eine offizielle Antwort gibt, kann die meldende Person ihre Meldung außerdem nicht mehr zurückziehen.

Antworttext und Dokumente sind öffentlich. Interne Absprachen gehören in die „Interne Notizen“.

Sehen Sie die Antwort nur als Text ohne Eingabefeld, dürfen Sie diese Meldung nicht ändern. Mehr dazu unter Eine Mängelmeldung bearbeiten.

Zum Nachlesen