Einen Mangel melden
Ihr Ziel
Sie wollen der Verwaltung einen Schaden oder ein Problem im öffentlichen Raum melden.
Das brauchen Sie
- Sie haben ein Konto und sind angemeldet.
Der Mängelmelder gehört zu keinem Beteiligungsprojekt. Ihre Kommune kann ihm einen eigenen Namen geben, zum Beispiel „Hinweisportal“.
So geht’s
- Öffnen Sie den Mängelmelder und klicken Sie auf „Mangel melden“. Ihre Kommune kann die Schaltfläche anders beschriften. Erscheint vorher eine Frage, wählen Sie die passende Antwort.
- Geben Sie einen aussagekräftigen Titel ein, zum Beispiel „Schlagloch in XY-Straße vor Hausnummer 123“.
- Beschreiben Sie, worum es geht und wo es sich befindet. Nennen Sie keine persönlichen Daten von Dritten.
- Fügen Sie bei Bedarf ein Titelbild hinzu. Je nach Einrichtung hängen Sie auch Dokumente an oder fügen einen Link zu einem YouTube- oder Vimeo-Video ein.
- Wählen Sie eine „Kategorie“ und, falls angeboten, eine „Unterkategorie“. Erscheint dabei ein Hinweisfenster, lesen Sie es, bevor Sie weitermachen.
- Zeigt das Formular eine Karte, setzen Sie einen Pin, um den Ort genau zu markieren.
- Stimmen Sie unter „Datenschutzbestimmungen & Allgemeine Nutzerbedingungen“ zu und klicken Sie auf „Jetzt einreichen“. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Was passiert danach?
- Je nach Einrichtung prüft die Verwaltung neue Meldungen, bevor sie öffentlich erscheinen. Die Eingangsbestätigung sagt Ihnen, ob Ihre Meldung schon sichtbar ist.
- Ändert sich der Status Ihrer Meldung, etwa auf „In Bearbeitung“ oder „Erledigt“, erhalten Sie eine E-Mail.
- Eine „Offizielle Antwort“ der Verwaltung steht auf der Seite Ihrer Meldung.
- Je nach Einrichtung bekommen Sie nach dem Abschluss eine E-Mail mit einem kurzen Feedback-Formular.
- Abgeschlossene Meldungen werden nach sieben Tagen archiviert. Sie finden sie über den Filter „Archiv“.
Stolpersteine
Nachträglich bearbeiten können Sie eine Meldung nicht. Solange es keine offizielle Antwort gibt, nehmen Sie sie auf ihrer Seite unter „Autor“ über „Zurückziehen“ zurück.
Ohne Pin lässt sich die Meldung nicht absenden, es sei denn, Ihre Kommune hat diese Pflicht abgeschaltet. Ordnet Ihre Kommune die Meldungen automatisch zu, entfällt die Wahl der Kategorie.
Nimmt die Verwaltung vorübergehend keine Meldungen an, sehen Sie „Es können derzeit keine neuen Meldungen eingereicht werden.“